Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 54 Vergleichsvertrag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 80
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 16.01.2013 – L 6 U 3568/11Zitiert von 1
- BSG, 27.06.2017 – B 2 U 14/15 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch - nachgezahlte Verletztenrente - gerichtlicher Vergleich - Antragserfordernis - Formularvordruck - Zinsbeginn für antragsunabhängige Geldleistungen gem § 44 SGB 1)Zitiert von 4
- LSG NRW, 06.10.2016 – L 19 AS 646/16 BRechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe - Abtretung der Vergütungsforderung - Prozessführungsbefugnis - Erforderlichkeit der Einwilligung des Mandanten - Gebührenfestsetzung nach Verfahrensverbindung - Bemessung der Terminsgebühr bei Erörterung mehrerer Streitsachen - Anfall nur einer Einigungsgebühr bei Unterwerfungsvergleich in mehreren Verfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 – L 6 R 621/09Zitiert von 1
- BSG, 10.04.2014 – B 1 KR 13/14 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz sowie des VerfahrensfehlersZitiert von 3
- LSG Thüringen, 08.09.2022 – L 2 KR 996/20
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2025 – L 3 AL 2138/23
- LSG NRW, 19.03.2025 – L 10 KR 215/23 KH
- LG Limburg a.d. Lahn, 07.03.2025 – 4 O 203/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/54#abs-1 (1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird (Vergleich), kann geschlossen werden, wenn die Behörde den Abschluss des Vergleichs zur Beseitigung der Ungewissheit nach pflichtgemäßem Ermessen für zweckmäßig hält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/54#abs-2 (2) § 53 Abs. 2 gilt im Fall des Absatzes 1 nicht.